Meine Dienstleistungen

Außergerichtliche Vertretung

Ich unterstütze Sie bundesweit bei Ihren Verfahren gegen die Ausländerbehörden, das BAMF oder sonstigen beteiligten Behörden, um schnellstmöglich eine Lösung für Sie zu erreichen. 

Gerichtliche 
Vertretung

Sollte die außergerichtliche Tätigkeit nicht ausreichen, vertrete ich Sie auch gerne bundesweit vor dem Verwaltungsgericht, um Ihr Recht gerichtlich durchzusetzen. 

Rechtsberatung

Wenn Sie nur einzelne Fragen haben oder nicht wissen, wie Sie am besten strategisch vorgehen, biete ich Ihnen gerne auch nur eine Rechtsberatung an. Sie können dann entscheiden, ob Sie meine weitere Unterstützung benötigen oder nicht. 

Erstellen von Schriftsätzen

Manchmal reicht auch nur ein einzelner Schriftsatz aus oder der Gegenseite müssen alle Argumente rechtlich richtig eingeordnet werden. Auch hier werde ich gerne für Sie tätig. 

Benötigen Sie Rechtsberatung?

Meine Dienstleistungen

Ich berate und vertrete Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich bundesweit in Fragen des Migrationsrechts, des Aufenthaltsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts, insbesondere in diesen Bereichen: 

Einbürgerung

Die Einbürgerungsvoraussetzungen haben in den letzten Jahren viele Änderungen durchlaufen, sodass die geltenden Vorschriften sehr unübersichtlich geworden sind. Darüber hinaus sind bei vielen Behörden sehr lange Wartezeiten entstanden. Gerne berate ich Sie zu den aktuellen Voraussetzungen der Einbürgerung und den Möglichkeiten der Beschleunigung. 

Fachkräfteeinwanderung

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) samt den Überarbeitungen wurden viele neue Möglichkeiten für Fachkräfte zur Einwanderung und Aufnahme einer Tätigkeit in Deutschland geschaffen. Ich unterstütze Sie bei den Verfahren, egal ob Sie schon in Deutschland sind oder noch einen Visumsantrag im Ausland stellen müssen. 

Aufenthalt zum Zwecke des Studiums oder der Ausbildung

Immer mehr Personen kommen nach Deutschland, um hier zu studieren oder eine Ausbildung abzuschließen. Die Universitäten, Schulen oder Ausbildungsbetriebe haben meistens aber nicht die Kapazitäten oder das Fachwissen um bei dem Visumsverfahren und dem Einholen der weiteren notwendigen Zustimmungne zu unterstützen. Daher ist es oft sinnvoll sein einen Anwalt mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. 

Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum
Daueraufenthalt EU 

Die Niederlassungserlaufbnis ist für viele Personen der finale Schritt um ihren Aufenthalt in Deutschland dauerhaft abzusetzen. Oft bestehen bei dem Antragsverfahren aber große Probleme und aufgrund vielfältiger Anspruchsgrundlagen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis, sind die Voraussetzungen oft unklar. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und unterstütze Sie auf dem schnellsten Weg zum dauerhaften Aufenthalt. 

Familienzusammenführung

Gerade die Unsicherheit bei Verfahren rund um die eigene Familie ist besonders belastet, da in vielen Situationen die beste Strategie unklar und die Voraussetzungen oft sehr komplex sind. Außerdem gibt es gerade hier immer wieder auch gesetzliche Änderungen. Ich zeige Ihnen den besten Weg, damit Sie mit Ihrer Familie zusammen in Deutschland leben können und unterstütze Sie dabei, diesen Wunsch schnellstmöglich umzusetzen.

EU-Freizügigkeitsrecht

Auch wenn das Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger*innen ganz besondere Möglichkeiten bieten, um in Deutschland zu arbeiten und zu leben, gibt es auch in diesem Rechtsgebiet immer wieder Fallstricke und Probleme, sowie verschiedene Aspekte, die unbedingt beachtet werden sollten, damit diese Probleme nicht später entstehen. Ich unterstütze Sie auch bei diesen besonderen Fragen. 

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Kontakt

Rechtsanwalt Lukas Granrath

Luxemburger Straße 152

50937 Köln

 

Telefon:      0221 2047-4351

Mobil:         0176 2472-8089

E-mail:        granrath@lg-migration-law.de

 

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