Ablauf und 
Kosten

Wie erreichen Sie mich?

 

Am besten nutzen Sie das unten angehängte Kontaktformular. Ansonsten 

schreiben Sie mir gerne eine E-Mail oder rufen mich an. Anschließend werde 

ich Ihnen verschiedene Termine für die Erstberatung anbieten.

 

Bitte beachten Sie, dass ich ausschließlich digital arbeite. Persönliche 

Beratungsgespräche und Treffen kann ich Ihnen daher nicht anbieten. Die

Beratung werden nur über Telefon oder Videokonferenzen stattfinden.

 

Was ist der erste Schritt? 

 

Bei meiner Tätigkeit ist es mir besonders wichtig, dass Sie immer über die 

nächsten notwendigen Schritte, den Zeitaufwand und die möglichen Kosten 

bestmöglich informiert sind.

 

Aus diesem Grund beginnt unsere Zusammenarbeit immer mit einem Erstberatungsgespräch. In diesem Beratungsgespräch werden die offenen Fragen geklärt, alle wichtigen Informationen und Unterlagen 

zusammengetragen und ich präsentiere Ihnen die weiteren notwendigen Schritte inkl. einer Abschätzung des zeitlichen und finanziellen Aufwands für Sie.

 

Diese Erstberatung ist elementar wichtig, um eine vollständige und fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Ausgangssituation abgeben zu können. Das Gespräch dauert in der Regel etwa eine Stunde. Zum Abschluss des Gesprächs erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung, wie weiter vorzugehen ist. Wenn sich das Tätigwerden eines Anwalts empfiehlt, lege ich Ihnen ein konkretes Angebot mitsamt Kosteneinschätzung vor. Auf dieser Grundlage können Sie dann entscheiden, ob Sie (wenn möglich) die nächsten Schritte alleine weiterverfolgen wollen oder durch meine  Expertise unterstützen lassen wollen. 

 

Was kostet die Erstberatung? 

 

Die Erstberatung kostet in der Regel 190,40 € (160,00 € netto + 19 % Ust.). Hier sind die Vorbereitung des Gesprächs mitsamt der Prüfung der Unterlagen, die Durchführung des Gesprächs und die abschließende (mündliche) Handlungsempfehlung umfasst. 

 

Sollte eine Beratung sehr kurzfristig erforderlich sein, setze ich in Einzelfällen eine Beratungsgebühr von 226,10 € (190,00 € + 19 % Ust.) fest. 

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine ausführlichere schriftliche Handlungsempfehlung mitsamt einer Zusammenfassung des Gesprächs im Anschluss per E-Mail zu erhalten. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 59,50 € an (50,00 € netto + 19% Ust.). 

 

Wie geht es bei einer Mandatierung weiter? 

 

Wenn Sie wünschen, dass ich in Ihrem Verfahren weiter für Sie tätig werde, übersende ich Ihnen die Mandatierungsunterlagen. 

 

Nach dem Erhalt der unterzeichneten Unterlagen von Ihnen und der Zahlung des Vorschusses oder der ersten Rate beginne ich sofort mit meiner Tätigkeit. Die von mir erstellten und erhaltenen Unterlagen stelle ich Ihnen über einen Cloud-Zugang zur Verfügung, sodass Sie immer über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind. 

 

Welche weiteren Kosten fallen nach der Beratung an?

 

Die weiteren Kosten für die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung sind sehr unterschiedlich. 

 

In jedem Fall werde ich Ihnen im Beratungsgespräch ein Angebot machen. Je nachdem, ob der Aufwand und Umfang des Falls im Voraus abschätzbar ist, werde ich Ihnen eine Vergütungsvereinbarung mit einem Pauschalhonorar oder mit einem Stundenhonorar anbieten. 

 

Die Pauschalhonorare orientieren sich dabei in der Regel an der im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelten Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist daher vom Gegenstandswert, der Art und dem Umfang meiner Tätigkeiten für Sie abhängig. 

 

Kann meine Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen? 

 

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Vertretung im Migrationsrecht abedeckt, ist von dem konkreten Umfang des Deckungsschutzes Ihrer Versicherung abhängig. Diesen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Vertragsunterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung. In der Regel fällt das Migrationsrecht aber nicht unter den Deckungsschutz. Wir bitten Sie dies im Voraus selbstständig zu prüfen. 

 

Besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung? 

 

Ja, diese Möglichkeit besteht. In jedem Fall muss aber ein gewisser Anteil im Voraus gezahlt werden. Die Höhe des Vorschusses und die Höhe der Raten sind dabei von den Gesamtkosten, der erwarteten Dauer des Verfahrens und dem bereits am Anfang entstehenden Aufwand auf meiner Seite abhängig. 

 

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

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Kontakt

Rechtsanwalt Lukas Granrath

Luxemburger Straße 152

50937 Köln

 

Telefon:      0221 2047-4351

Mobil:         0176 2472-8089

E-mail:        granrath@lg-migration-law.de

 

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